Als Nachweis für die Versicherung erhalten Sie ein lückenloses Protokoll von uns.
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Auf unsere Termintreue können Sie sich zu 100 % verlassen - darauf geben wir Ihnen unser Wort.
Wir finden sofort eine Lösung, damit Sie die bayerische Austauschpflicht rechtzeitig und stressfrei erfüllen. Pack mas an!

Die hochwertige, fest verbaute Lithiumbatterie ermöglicht eine lange Batterielaufzeit von bis zu zehn Jahren.
Bei zu niedrigem Batteriestand ertönt ein Piepton als Warnung. (Foto: © ABUS)
Das müssen Sie beim Einbau von Rauchmeldern beachten
In welchen Räumen sind Rauchmelder in Bayern Pflicht?
Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten (vgl. § 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung).
Was gibt es beim Einbau zu beachten?
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird (vgl. § 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung).
Wer muss sich um den Austausch der Rauchmelder kümmern?
Die Eigentümer bestehender Nutzungseinheiten sind verpflichtet, die verbauten Rauchmelder spätestens 10 Jahre nach deren Einbau auszuwechseln.
Unsere Leistungsübersicht

Unser Kostenrechner für Sie
Unser Einzugsgebiet:
Wir bieten Ihnen den Einbau von Rauchmeldern in ganz Bayern an, bspw. in München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Fürth, Würzburg, Erlangen, Bamberg, Landshut, Bayreuth, Aschaffenburg, Kempten (Allgäu), Rosenheim, Neu-Ulm, Schweinfurt, Passau, Freising, Straubing, Dachau, Hof, Memmingen, Kaufbeuren, Weißenburg in Bayern, Amberg, Weiden in der Oberpfalz, Coburg, Schwabach, Germering, Neumarkt in der Oberpfalz. etc. Gerne unterstützen wir auch Sie mit dem schnellen und fachgerechten Einbau von Rauchmeldern.
Häufige Fragen zur Montage von Rauchmeldern
Wer ist für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Vermieter für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder verantwortlich. Er hat die ständige Betriebsbereitschaft sicherzustellen.
Wann muss ein Rauchmelder ausgetauscht werden?
Spätestens 10 Jahre und 6 Monate nach der Inbetriebnahme müssen Rauchmelder ausgetauscht werden (vgl. DIN 14676 im Bereich Instandhaltung, Punkt 6.5.). Alternativ kann der Rauchmelder einer Werksprüfung mit Werksinstandsetzung unterzogen werden. Dies ist allerdings teurer als der Kauf eines neuen Rauchmelders und daher nicht empfehlenswert.
Welche Fristen bestehen in Bayern für den Austausch von Rauchmeldern?
Alle Bestands- bzw. Altbauten in Bayern mussten bis spätestens 31.12.2017 mit Rauchmeldern ausgerüstet werden. Folglich sind die damals eingebauten Rauchmelder bis spätestens 31.12.2027 auszutauschen.
